Weil dem Landwirt nicht zur aktuellen Verwendung bestimmte Angaben abverlangt würden, betreibe das Ministerium eine im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 als unzulässig erachtete Sammlung personenbezogener Daten "auf Vorrat".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
So konnte bislang auch die als dringlich erachtete Stelle eines Kreisgeschäftsführers mangels Masse in der Kasse nicht eingerichtet werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Auch die Verhängung eines Berufsverbotes erachtete es nicht für notwendig.
( Quelle: TAZ 1987)