Doch einzelne PAK-Verbindungen sind in Studien und Tierversuchen als krebserregend und erbgutschädigend nachgewiesen worden und fallen unter das derzeitige europäische Gefahrgutrecht.
( Quelle: Spiegel Online vom 18.10.2004)
Rund fünf Prozent dieser Chemikalien gelten als besonders gefährlich, Krebs erregend oder erbgutschädigend.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.11.2002)