Das Landespolizeigesetz soll anlaß- und ereignisunabhängige Polizeikontrollen ermöglichen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die "verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrolle" macht es möglich.
( Quelle: Junge Freiheit 1998)
Denn seit 1. Januar 1995 können Polizisten 'verdachts- und ereignisunabhängige' Verkehrskontrollen auf Bundesstraßen, Autobahnen, in Flughäfen und Bahnhöfen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Autobahnen, Bahnhöfe und größere Landstraßen werden für "verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen" freigegeben.
( Quelle: TAZ 1994)