Es wird jetzt eine erfolgsneutrale Verrechnung gegen die Rücklagen vorgenommen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die außerdem vorgenommene "erfolgsneutrale Verrechnung" des Firmenwertes werde ebenfalls "von einem großen Teil der Literatur als nicht gesetzeskonform betrachtet."
( Quelle: Welt 1999)
Der deutsche Gesetzgeber läßt aber auch eine erfolgsneutrale Variante zu, indem der Geschäfts- oder Firmenwert gegen die Rücklagen verrechnet werden kann.
( Quelle: Welt 1999)