erhebbar

  1. 'Alle Steuern, die leicht erhebbar sind und bei denen der Steuerlastträger mit dem Steuerzahlenden nicht identisch ist, sind auch weniger gestaltungsanfällig und nicht zuletzt aus diesem Grund weniger streitanfällig', sagte Offerhaus. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)