Die Aufnahme des genetischen Fingerabdrucks in den Katalog der erkennungsdienstlichen Standardmaßnahmen führt nicht zu einer quantitativen Veränderung dieses Anteils, sondern allein zu einer qualitativen Verbesserung der erkennungsdienstlichen Behandlung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.02.2005)
Die Aufnahme des genetischen Fingerabdrucks in den Katalog der erkennungsdienstlichen Standardmaßnahmen führt nicht zu einer quantitativen Veränderung dieses Anteils, sondern allein zu einer qualitativen Verbesserung der erkennungsdienstlichen Behandlung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.02.2005)
Erst gegen Mitternacht wurde er nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Polizeipräsidium wieder freigelassen.
( Quelle: Junge Welt vom 04.07.2001)
Auch wurde er nicht der sonst üblichen erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Sowohl die lebendigen Benutzer als auch die wie Leichen auf Abruf ruhenden Bestände unterliegen einer strengen Observanz und erkennungsdienstlichen Behandlung, die jede Bewegung im Bibliothekskreislauf registriert und protokolliert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.10.2002)
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, die Speicherung von Genmaterial zum Standard bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen der Polizei zu machen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.01.2005)
Ob Schily den Vorschlag übernimmt, ist aber fraglich, schließlich empfinden Millionen Deutsche die aus der erkennungsdienstlichen Behandlung bekannte Methode als Kriminalisierung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.10.2001)
Nachdem sich Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Montagabend dafür ausgesprochen hatte, Genanalysen zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen, warnten die Grünen erneut vor einem solchen Schritt.
( Quelle: Die Welt vom 19.01.2005)
Frank Schöndube, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, will bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung neben Fotos und Fingerabdrücken auch eine Speichelprobe nehmen lassen.
( Quelle: Die Welt vom 18.01.2005)
DNA-Tests dürfen nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nicht zum Standard der Polizei bei erkennungsdienstlichen Behandlungen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.02.2005)