Ein am 30. Dezember 1993 erlassener richterlicher Durchsuchungsbeschluß gegen Johannes Zwick wäre demnach sieben Tage zu spät gekommen, um die fünfjährige Verjährungsfrist zu unterbrechen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Freigesprochen wurde der Ex-Staatsanwalt wegen fünf gegen DDR-Bürger erlassener Haftbefehle.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)