Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat eine einstweilige Anordnung erlasssen, nach der die Gemeinde Dettingen dem Türkspor in der Spielzeit 1996/97 ein Spielgelände, Umkleidekabinen und einmal in der Woche einen Trainingsplatz zur Verfügung stellen muß.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)