Doch die von den Zeuginnen in der Anzeige geschilderten Ereignisse seien aus aussage-psychologischer Sicht nicht hinreichend zuverlässig als erlebnisbasiert abzusichern, heißt es von Seiten des Amtsgerichts Buxtehude.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23.04.2005)