Im Streit um ein für 2,50 Euro beim Internet-Auktionshaus eBay ersteigertes Haus haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt.
( Quelle: ZDF Heute vom 06.11.2004)
Auf den Kaufpreis für ein ersteigertes Objekt zahlt der Käufer zusätzlich noch ein Aufgeld von 22 Prozent.
( Quelle: Die Welt Online vom 16.10.2004)