erstinstanzlichen

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  1. Das Oberlandesgericht hob damit das viel kritisierte Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Er machte deutlich, dass die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts im Revisionsverfahren beim BGH nur eingeschränkt überprüfbar sei. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 10.06.2005)
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