erstinstanzlicher

  1. Ein erstinstanzlicher Prozess dauerte durchschnittlich 8, 2 Monate (2002: 8,6 Monate) und bei Beendigung durch ein streitiges Urteil 12,2 Monate (2002: 12,1 Monate). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.06.2004)