Experten war schon früh klar, daß Münchens nicht beliebig zu erweiternder Straßenraum irgendwann für den anschwellenden Individualverkehr nicht mehr ausreichen würde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Zivilsenat in einem unzweideutigen obiter dictum dazu bewogen, "in erweiternder Auslegung" des Entgeltlichkeitsbegriffs die Anwendung des Haustürgeschäftewiderrufsgesetzes auf nichtkaufmännische bzw. nichtgewerbliche Bürgschaften zu bejahen (29).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)