erwerbsgemindert

  1. Als Chroniker gilt, wer wegen derselben Krankheit mindestens einmal im Quartal beim Arzt ist und eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder zu 60 Prozent behindert- oder erwerbsgemindert oder mindestens Pflegestufe zwei. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.01.2004)