euthanasieberechtigten

  1. In einem jüngst veröffentlichten Papier werden auch Gruppen erwähnt, die bisher ausdrücklich nicht in den euthanasieberechtigten Kreis fallen - leidende Menschen im Altersheim, Koma-Patienten, psychisch oder geistig Kranke, die nicht mehr leben wollen. ( Quelle: TAZ 1993)