Als Zeugen seien eine Kioskverkäuferin, ein GSG 9-Beamter und ein Journalist geladen, die nach Ansicht der Kläger eine "exekutionsähnliche Tötung" des verletzt auf den Bahngleisen liegenden Grams gesehen beziehungsweise davon gehört haben wollen.
( Quelle: Junge Freiheit 1998)