Insbesondere setzt sich das BAG jetzt (wenn auch nicht expressis verbis, so doch in der Sache zieml. klar) von dem früher angeführten Argument ab, der Rechtsmittelbekl. müsse hinreichend Zeit für eine Rechtsmittelanschließung haben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
So hat Michael Howard, Sohn jüdischer Einwanderer aus Rumänien und Anführer der konservativen Opposition, sich expressis verbis dafür ausgesprochen, diese Verfügung des "Act" zu streichen.
( Quelle: Die Welt vom 09.04.2005)
Der muß das gemerkt haben", sagte Schneider, der allerdings nach einer Beratungspause mit seinen Anwälten eingestand, dem Bankvertreter gegenüber den fiktiven Charakter der Rechnung nie "expressis verbis" angesprochen zu haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)