förderberechtigt

  1. Bei der Rentenreform wurde an einen Personenkreis besonders gedacht: Häufig kommt es vor, dass bei Ehepaaren nur ein Partner förderberechtigt ist. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.10.2002)
  2. Wenn Sie förderberechtigt sind, sollten Sie zunächst die Riester-Rente abschließen, insbesondere wenn Sie Kinder haben sowie eine nicht berufstätige Ehefrau. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.11.2005)
  3. Mittelbar förderberechtigt sind nichtversicherte Ehepartner, die ebenfalls die Riester-Förderung erhalten können. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.11.2003)
  4. Der Ehegatte: Ein Partner ist förderberechtigt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2002)