Bei der Rentenreform wurde an einen Personenkreis besonders gedacht: Häufig kommt es vor, dass bei Ehepaaren nur ein Partner förderberechtigt ist.
( Quelle: Die Welt Online vom 06.10.2002)
Wenn Sie förderberechtigt sind, sollten Sie zunächst die Riester-Rente abschließen, insbesondere wenn Sie Kinder haben sowie eine nicht berufstätige Ehefrau.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.11.2005)
Mittelbar förderberechtigt sind nichtversicherte Ehepartner, die ebenfalls die Riester-Förderung erhalten können.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.11.2003)
Der Ehegatte: Ein Partner ist förderberechtigt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2002)