Beschränkung: Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, soll die Förderung von zusätzlich Beschäftigten in Wirtschaftsunternehmen im Rahmen der ostdeutschen Strukturanpassungsmaßnahmen auf besonders förderungsbedürftige Arbeitnehmer konzentriert werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Vorrang sollen dabei die Kinder von berufstätigen und alleinerziehenden Eltern sowie besonders förderungsbedürftige Kinder haben.
( Quelle: Die Welt Online vom 29.10.2004)