fürsorgerischen

  1. Die Auflösung der P-Abteilung gebietet sich Schomburg zufolge schon aus "fürsorgerischen Gründen". ( Quelle: TAZ 1989)
  2. Sie ist eine Verwaltungsmaßnahme, die angewandt wird, wenn ein im Ausland lebender Sozialhilfeempfänger aus fürsorgerischen Gründen nach Deutschland gebracht werden muss. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.09.2003)