Die Kripo ermittelt wegen Verdachts auf fahrlässige Brandstiftung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Im Fall des vom Haftrichter wieder in Freiheit entlassenen Geschäftsführers nimmt die Ermittlungsbehörde nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Stöckel eine vorsätzliche und nicht nur fahrlässige Tatbeteiligung an.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Hauptanklage gegen die Beschuldigten lautet auf fahrlässige Tötung.
( Quelle: Welt 1999)
Auch so ein Handeln, erklärte der Vorsitzende Richter, sei in der Konsequenz fahrlässige Tötung.
( Quelle: Die Welt Online vom 20.05.2003)