Gegen die US- Fluggesellschaft wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.07.2005)
Die Verteidigung ging von fahrlässiger Tötung aus und plädierte auf drei Jahre Haft. Das Gericht erkannte auf Körperverletzung mit Todesfolge, da die Tat zwar "mit erheblicher Brutalität" aber ohne feste Tötungsabsicht erfolgt sei.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.05.2005)