Dass man es schon mutig findet, sich zu Selbstverständlichkeiten zu verpflichten, zeigt die Probleme der muslimischen Verbände und Gemeinschaften: Dort gibt es immer wieder Versuche, das islamische Recht als faktisches Parallelrecht zu praktizieren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.02.2002)
Auch ohne entsprechenden Arbeitsvertrag hat sich nach Meinung anderer Juristen nach zwei bis drei Jahren ein faktisches Arbeitsverhältnis konkretisiert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)