Die Behauptung, daß in Deutschland der Spannbeton 'zunächst fahrlässig, dann vorsätzlich falsch angewandt' worden sei, ist ein starkes Stück.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das gab ihm erst einmal Recht, weil in seinem Beschwerdeverfahren das Rechtsberatungsgesetz falsch angewandt worden sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.01.2004)