Bei der Bezeichnung meiner Person als "ehemaligem Stadtrat" handelt es sich um eine falsche Angabe.
( Quelle: TAZ 1996)
Als der Käufer des Hauses die falsche Angabe bemerkte, verlangte er vom Makler die anteilige Erstattung des Kaufpreises.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 23.12.2005)