feindseliger

  1. Unter einem "tätlichen Angriff" i.S. des § 1 I OEG verstand der Senat bisher ein gewaltsames, handgreifliches Vorgehen gegen eine Person in kämpferischer, feindseliger Absicht (BSGE 59, 46 (47) = NJW 1986, 2663). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Atmosphäre im Büro des Premiers, wo die Befragung stattfand, sei zunehmend gespannter und feindseliger geworden. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Die "Washington Post" schrieb, daß Nato-Kommandeure auch über Pläne "zum Einmarsch in Jugoslawien in feindseliger Umgebung" unterrichtet würden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)