ferenda

  1. De lege ferenda bleibt daher erwägenswert, die wettbewerbsrechtlche Generalklausel im Sinne der Konzeption Schrickers auf ihre wettbewerbliche Zielrichtung zurückzuführen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. De lege ferenda sei eine rechtssatzmäßige Festlegung der geschuldeten Zinsen wünschenswert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)