festen

  1. Als Störgeräusch aus dem Hintergrund kam einst das Gitarren-Feedback - und wurde zum festen Bestandteil heutiger Gitarrenmusik. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Insgesamt werden über das Unternehmen, das bis zum Jahresende mit 200.000 festen Privatkunden rechnet, täglich rund vier Millionen Gesprächsminuten abgewickelt. ( Quelle: )
  3. Wörtlich erklärte der Minister: "Von besonderem Interesse in Bezug auf die schwedisch-deutschen Verkehrsverbindungen ist die Frage einer festen Verbindung über den Fehmarnbelt, die wir mit großem Interesse verfolgen." ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Jahrelang gehörte auch das Steherrennen zum festen Bestandteil der Rennen auf der 285-Meter-Bahn. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  5. Dort hat er keinen festen Platz im Mittelfeld, beim Bundestrainer, der auch ein Einzelgespräch mit Frings führen will, sei das anders. ( Quelle: Die Welt vom 31.05.2005)
  6. Für die Große Oper des 19. Jahrhunderts ist bemerkt worden, dass ihre Helden moralisch und politisch ins Schwanken kommen, aber nicht nur die einzelnen Helden sind schwach und schwanken, auch die Volkschöre haben keinen festen Halt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.06.2001)
  7. Von diesen 150 Personen soll nach Angaben Körtings ein Drittel Neonazigruppen wie den "Freien Kräften" oder den "Autonomen Sozialisten" angehören, zwei Drittel sind keiner festen Gruppe zuzurechnen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 03.12.2005)
  8. In jedem Falle dürfte die Dichterin damit im Bewußtsein "ihrer" Westfalen über Generationen hinweg einen festen Platz haben bzw. gehabt haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  9. Sie muss endlich politisch führen, ohne sich in unsinnigen Reformdetails zu verheddern, wenn sie nochmal festen Boden unter die Füße bekommen will. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 30.09.2004)
  10. Den Abschluß des Scoping bildet die schriftliche Unterrichtung durch die zuständige Behörde. Auch dieser Verfahrensschritt wird konstruktiv geregelt, allerdings unter Verzicht auf die Vorgabe von festen Gliederungspunkten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)