festgeschriebene

  1. KURT BIEDENKOPF, Ministerpräsident des Landes Sachsen, will am kommenden Freitag im Bundesrat Einspruch gegen die im Einigungsvertrag für die östlichen Länder festgeschriebene Einkommenshöhe von 35 Prozent der westlichen Gehälter einlegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  2. Für eine festgeschriebene Ablösesumme von 2,5 Millionen Euro konnte er aber vorzeitig den Verein wechseln. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.09.2003)
  3. "Wellness" ist in Deutschland einer der neuesten Trends im Bereich Gesundheit, hier gibt es noch kaum festgeschriebene oder standardisierte Berufsbilder: Quereinstieg ist die Regel. ( Quelle: Die Zeit (27/2002))
  4. Rivaldo, der einen Vertrag bis 2002 besitzt, hat jedoch eine festgeschriebene Ablösesumme von 180 Millionen Mark in seinem Kontrakt stehen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  5. Weil im Betrieb der Anlage aber nach Ansicht der benachbarten Dietersheimer das festgeschriebene Maß an Geruchsbelästigung weit überschritten wurde, klagte Eching, wie berichtet, auf Einhaltung der Vorgaben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Jedes in einem Einigungsvertrag festgeschriebene Verfahren war besser als die unkalkulierbare Situation nach einem "wilden Anschluß", bei dem die gesamtdeutsche Regierung die Finanzaufteilung hätte diktieren können. ( Quelle: TAZ 1990)
  7. Der VfB hatte in der Schlussphase der Meisterschaft die Champions-League-Qualifikation verspielt, bei Kuranyi greift deshalb eine Ausstiegsklausel, nach der er für eine festgeschriebene Ablösesumme von rund 5 Millionen Euro wechseln könnte. ( Quelle: Spiegel Online vom 30.05.2005)
  8. Ob Klose, der die Pfälzer 2004 für eine festgeschriebene Ablöse von fünf Millionen Euro verlassen darf, aber überhaupt zu den Bayern kommen will, ist völlig unklar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.02.2003)
  9. So haben mehrere Fluggesellschaften Einwendungen gegen das in den Planungsunterlagen festgeschriebene Nachtflugverbot angekündigt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.02.2005)
  10. Möglicherweise wird das Gericht das im Moment im Hochschulrahmengesetz festgeschriebene Verbot von Gebühren aufheben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2005)