KURT BIEDENKOPF, Ministerpräsident des Landes Sachsen, will am kommenden Freitag im Bundesrat Einspruch gegen die im Einigungsvertrag für die östlichen Länder festgeschriebene Einkommenshöhe von 35 Prozent der westlichen Gehälter einlegen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Für eine festgeschriebene Ablösesumme von 2,5 Millionen Euro konnte er aber vorzeitig den Verein wechseln.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.09.2003)
"Wellness" ist in Deutschland einer der neuesten Trends im Bereich Gesundheit, hier gibt es noch kaum festgeschriebene oder standardisierte Berufsbilder: Quereinstieg ist die Regel.
( Quelle: Die Zeit (27/2002))
Rivaldo, der einen Vertrag bis 2002 besitzt, hat jedoch eine festgeschriebene Ablösesumme von 180 Millionen Mark in seinem Kontrakt stehen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Weil im Betrieb der Anlage aber nach Ansicht der benachbarten Dietersheimer das festgeschriebene Maß an Geruchsbelästigung weit überschritten wurde, klagte Eching, wie berichtet, auf Einhaltung der Vorgaben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Jedes in einem Einigungsvertrag festgeschriebene Verfahren war besser als die unkalkulierbare Situation nach einem "wilden Anschluß", bei dem die gesamtdeutsche Regierung die Finanzaufteilung hätte diktieren können.
( Quelle: TAZ 1990)
Der VfB hatte in der Schlussphase der Meisterschaft die Champions-League-Qualifikation verspielt, bei Kuranyi greift deshalb eine Ausstiegsklausel, nach der er für eine festgeschriebene Ablösesumme von rund 5 Millionen Euro wechseln könnte.
( Quelle: Spiegel Online vom 30.05.2005)
Ob Klose, der die Pfälzer 2004 für eine festgeschriebene Ablöse von fünf Millionen Euro verlassen darf, aber überhaupt zu den Bayern kommen will, ist völlig unklar.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.02.2003)
So haben mehrere Fluggesellschaften Einwendungen gegen das in den Planungsunterlagen festgeschriebene Nachtflugverbot angekündigt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.02.2005)
Möglicherweise wird das Gericht das im Moment im Hochschulrahmengesetz festgeschriebene Verbot von Gebühren aufheben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2005)