Deshalb dürfe bei einmalig festgestelltem Haschischbesitz und der Verweigerung des Drogenscreenings noch nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 13.07.2002)
Sicher ist: eine zeitgleitende Veränderung der Normen ist bei festgestelltem Wertewandel zwingend - aufgepaßt werden muß aber, daß nicht durch die Normen und somit Sanktionsanpassung ein Werteverlust einhergeht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Nach dem so gewonnenen Maßstab geht der Senat bei der Auferlegung eines Fahrtenbuch nach erstmalig festgestelltem (unaufklärbarem) Verkehrsverstoß von folgenden Grundsätzen aus:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)