festliegen

  1. Damit soll im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes ein einheitlicher Rechtsrahmen festliegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Gründezernentin Ebeling lege freilich Wert darauf, dass kein Baum an der Konstablerwache entfernt werde, bevor die neuen Standorte festliegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.02.2003)