ff.

  1. So hat er bei der Beantwortung der Frage nach der Verjährung eines fortgesetzten Presseinhaltsdelikts angenommen, daß die kurze presserechtliche Verjährung für jeden Teilakt der Gesamttat gesondert laufe (BGHSt 27, 18 (20 ff.) = NJW 1977, 305). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Sie können unter anderem die in §§ 73 ff. UrhG gewährten Verbotsrechte geltend machen und sind damit unabhängig vom Ort der Darbietung gegen eine Verletzung ihrer Rechte in Deutschland stets geschützt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Die vorstehende Entscheidung bot eigentlich keinen Anlaß, daß sich das BAG für die analoge Anwendung der §§ 74 ff. HGB in einem Leitsatz aussprach. Die Entscheidung ist nicht auf einen der in §§ 74 ff. HGB enthaltenen Rechtsätze gestützt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Die vorstehende Entscheidung bot eigentlich keinen Anlaß, daß sich das BAG für die analoge Anwendung der §§ 74 ff. HGB in einem Leitsatz aussprach. Die Entscheidung ist nicht auf einen der in §§ 74 ff. HGB enthaltenen Rechtsätze gestützt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Im Vergleich zur Deutschen Bundesbank (§§ 19 ff. BBankG) ist daher der Geschäftskreis der Staatsbank der DDR nach wie vor im Rahmen des Spezialbankprinzips (6) (vgl. § 2 II Staatsbankgesetz) uneingeschränkt jedoch auf Geschäftsbanken übertragbar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Der 3. Abschnitt ist dem Landfrachtgeschäft der §§ 425 ff. HGB gewidmet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Das wirkt sich auf das durch den Beratungsvertrag begründete Dauerschuldverhältnis aus; dieses ist ohne Inhalt und damit ohne Wirkung, solange das Aufsichtsratsmandat besteht (ähnlich Mertens, FS Steindorff, S. 182 ff.). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Die Lücke auf dem Gebiet des Hamburger Rechts der Sachen im Anstalts- und Verwaltungsgebrauch läßt sich nicht durch eine Gesamtrechtsanalogie schließen (vgl. dazu Larenz, S. 368 ff.). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Die von Ohl (GRUR 1976, 557 ff.) und zum Teil auch schon von Schweikhardt (MittdtPatA 1969, 84 ff.) für ihre gegenteilige Ansicht angeführten Indizien haben demgegenüber kein durchschlagendes Gewicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Die von Ohl (GRUR 1976, 557 ff.) und zum Teil auch schon von Schweikhardt (MittdtPatA 1969, 84 ff.) für ihre gegenteilige Ansicht angeführten Indizien haben demgegenüber kein durchschlagendes Gewicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)