fischereiwirtschaftlichen

  1. In der Rechtsprechung des BGH ist der Vorrang der ordnungsgemäßen land- , forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung vor einer zahlenmäßigen Hege der den Waldaufbau schädigenden Wildarten herausgestellt worden (BGH, NJW 1984, 2216 (2217)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)