Mit der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet "Hessische Mainauen" sollen die flußnahen Bereiche der Städte Wiesbaden, Frankfurt, Rüsselsheim, Offenbach und Hanau sowie in den angrenzenden Landkreisen als Biotope erhalten werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)