folgenbewußten

  1. Die damit intendierte Beweislastverteilung und damit Risikozuweisung an eine "Partei" hat dieser Auffassung nach allerdings eine Zumutbarkeitsprüfung im Sinne einer folgenbewußten Güterabwägung standzuhalten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)