Aus formalrechtlichen Gründen, so heißt es in einer Mitteilung der Justizpressestelle, muß jedoch der Fall vor einem anderen Schöffengericht neu verhandelt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
"Dabei hat es keine formalrechtlichen Verstöße gegeben", sagte Röder.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 30.04.2005)
Durch die Konzentration des Rechtsstreits auf eine einzige mündliche Verhandlung und mehr Befugnisse des Vorsitzenden Richters bei formalrechtlichen Entscheidungen soll die Prozeßdauer, die zur Zeit vier Jahre betragen kann, verkürzt werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.07.2004)