In den letzten 100 Jahren wurde das Gebiet lediglich forst- und in geringem Maße landwirtschaftlich genutzt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.04.2004)
In der Rechtsprechung des BGH ist der Vorrang der ordnungsgemäßen land- , forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung vor einer zahlenmäßigen Hege der den Waldaufbau schädigenden Wildarten herausgestellt worden (BGH, NJW 1984, 2216 (2217)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)