Karlsruhe könne zwar ein verfassungswidriges Steuergesetz übergangsweise fortgelten lassen, weil sonst eine Gesetzeslücke eintreten würde, die noch verfassungswidriger wäre.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.02.2004)
In der Pflicht sieht sie jetzt den Bund: Auch auf Bundesebene würden noch einige harmlose DDR-Gesetze fortgelten.
( Quelle: Welt 1997)