fortgezahlte

  1. Kündigt der Mitarbeiter eher als nach den Vertragsfristen vorgesehen, muß er für die Monate, die ihm bis zum Ablaufen seiner Bindungsfrist fehlen, das fortgezahlte Gehalt, Kursgebühren und erstattete Fahrtkosten anteilig zurückzahlen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)