Das Spektrum der Vorhaben erstreckt sich von der Dienstleistung Kurierdienst über eine freiberufliche Tätigkeit als Architekt bis hin zur Gründung einer Existenz als selbständiger Handwerksmeister.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sei nur möglich, wenn eine freiberufliche Tätigkeit aus wichtigem Grund für geboten erscheine.
( Quelle: Welt 1999)