fremdverschuldeter

  1. Ihre Lage zu beklagen, haben sie deshalb keinen Grund; weshalb der Befreier, der einem unter ihnen die Fesseln löst, um ihm den Ausgang aus fremdverschuldeter Unmündigkeit zu weisen, allerhand Widerstand zu gewärtigen hat. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.03.2001)