Ohne Not seien Rechtsbrüche hingenommen, Straffreiheit zugesagt, eine mühsam erarbeitete Prüfungsordnung unzumutbar aufgeweicht und gesetz-und funktionswidrige Mitbestimmungsregeln zugestanden worden.
( Quelle: TAZ 1989)
Der funktionswidrige Einsatz des Einzelvertrags soll im Verhältnis zu den kollektiv- rechtl. Gestaltungsmitteln nicht den Bestandsschutz eines Einzelvertrags genießen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)