Auf Anfrage von 'adn` erklärte die Wahlkommission, für jeden ausweispflichtigen Bürger der DDR werde nur nach zweifelsfreiem Nachweis der Identität durch die Dienststellen des Paß- und Meldewesens ein gültiger Personalausweis ausgestellt.
( Quelle: TAZ 1990)
Für die Beantragung reicht ein gültiger Personalausweis und der Nachweis über eine Erwerbstätigkeit.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.05.2005)