Anklage: Sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung Wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung muß sich seit Mittwoch ein 24jähriger vor der 29. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts verantworten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Der Staatsanwalt wertet die Taten unter anderem als gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Nötigung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.02.2005)
Er nahm seine ursprüngliche Anklage wegen versuchten Totschlags nach der Beweisaufnahme zurück und plädierte auf ein Jahr Freiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die Staatsanwaltschaft wirft den 15 Männern unter anderem gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor.
( Quelle: Die Welt vom 08.12.2005)
Die Verteidigung plädierte auf gefährliche Körperverletzung und bat um eine milde Strafe.
( Quelle: Kieler Nachrichten vom 23.11.2005)
Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Darmstadt wertete die erste Tat als Totschlag und versuchten Mord, die zweite als gefährliche Körperverletzung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Die Anklage wirft dem einschlägig Vorbestraften gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in drei Fällen vor, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Cottbus.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.08.2002)
Dem Angeklagten aus Düren wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, allerdings im Zustand der Schuldunfähigkeit.
( Quelle: Aachener Nachrichten vom 21.12.2005)
Deswegen könne nur eine einfache und keine gefährliche Körperverletzung geltend gemacht werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Zu den vorgegebenen Straftaten zählen neben Sexualdelikten Mord, Totschlag, Menschenhandel, Raub, schwere oder gefährliche Körperverletzung, Menschenraub sowie schwere Brandstiftung und schwere Diebstahlsdelikte.
( Quelle: DIE WELT 2001)