gefolgt

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  1. Und als Tom Jones "Delilah" brüllt, fliegt ihm ein weißer Büstenhalter zu, gefolgt von einem schwarzen Spitzenschlüpfer, den er mit gebotener Gier beäugt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Deutlich vorne bei den 264 Millionen bespielten CD-ROMs liegt demnach Musik, gefolgt von Daten und Fotos. ( Quelle: ZDF Heute vom 29.10.2004)
  3. Größter Konzern im Osten ist der Energieversorger Vattenfall mit 10,7 Milliarden Euro Umsatz, gefolgt von Volkswagen Sachsen (3,5 Mrd. Euro) und der Verbundnetz Gas AG (3,3 Mrd. Euro). ( Quelle: Sat1 vom 21.11.2005)
  4. An den Grundwerkstoff grenzt eine fertigungsbedingte Verformungsschicht, gefolgt von einer Reaktionsschicht, die in erster Linie aus Metalloxiden besteht. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
  5. Der Direktanbieter Dell hatte es vorgemacht, die Konkurrenten IBM (Börse Frankfurt: IBM), Compaq (Börse Frankfurt: CPQ) und andere waren dem Beispiel gefolgt. ( Quelle: ZDNet 1999)
  6. Diese Nacht war nichts für schwache Nerven: Das Sylter In-Restaurant "Sansibar" hatte zum "Tanz der Vampire" geladen - und viel Prominenz war dem Ruf in die Rantumer Dünen gefolgt. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Majestätisch schweben sie vorbei, genau in Augenhöhe: Erst der Cho Oyo, dann der Mount Everest mit dem Lhotse, dicht gefolgt vom Makalu. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.10.2002)
  8. Fernauslösung ergibt sich aus diesen Grundsätzen, daß der Würdigung des LAG, es handele sich um gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG fortzuzahlendes Arbeitesentgelt, nicht gefolgt werden kann. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Michael Holms »Mendocino«, gefolgt vom Riesenhit aus dem Teeniegrusical »Grease« und Suzanne Vegas »Tom's Diner« im radioeigenen Ostgebiete-Remix. »Pommern, Schlesien, Polen«, dazu der Kommentar: »Das war gegen Deutschland«/ wer hätte das gedacht. ( Quelle: TAZ 1991)
  10. Soweit die Ast. darauf hinweist, daß die Anzeigenredaktionen von Tageszeitugnen als "Beauftragte" i. S. des § 13 IV UWG angesehen werden, kann dem in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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