Während es früher gewissermaßen eine Haltbarkeitsgarantie gegeben habe, komme es bei der Gewährleistung auf den Zeitpunkt der Übergabe an: Es wird nur für Mängel am Auto gehaftet, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorlagen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.08.2004)
"Es sind wohl mehrere Stimmzettel so aneinander gehaftet, dass dies bei der Ausgabe nicht bemerkt wurde", erklärt Spandaus Wahlleiter Jürgen Knebel.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Nur bei Ware "zweiter Wahl" müsse nicht für Mängel gehaftet werden.
( Quelle: Tagesschau vom 26.07.2005)