gelegentl

  1. Diese Verteilung geschieht vornehml. während der Gleitphasen, gelegentl. auch während der Mittagszeit, durch Arbeitnehmer in ihrer arbeitsfreien Zeit. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. LastenausgleichsG, allgemeines KriegsfolgenG, ReparationsschadensG, AltsparerG, WährungsausgleichsG, bürgerliches Recht (insbes. Familien- und Erbrecht), Steuer- und Bewerbungsrecht sowie gelegentl. internationales Privatrecht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)