Das ist nach Artikel 68 Grundgesetz zwar grundstzlich mglich, aber - so hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden - nur dann zulssig, wenn der Kanzler keine dauerhafte Mehrheit mehr hinter sich hat und dadurch politisch gelhmt ist.
( Quelle: Südwestrundfunk vom 25.08.2005)