In den vergangenen Jahren wurden Gemeinden verschiedentlich von den Gerichten gestoppt, weil man in der Überschreitung der gemeinderechtlichen Grenzen auch einen Wettbewerbsverstoß sah (vgl. OLG Hamm Urteil vom 23.9.1997 - 4 U 99/97).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.08.2001)