gemeinschaftsschädlich

  1. Derjenige, der sich gemeinschaftsschädlich verhalten hat, verwirkt seine Wiedergutmachungs- oder Entschädigungsansprüche. In den Genuß der Entschädigung für die Opfer der Gewaltherrschaft sollen nicht auch die Täter kommen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)